Zwischen Betreiber und Dienstleister werden im allgemeinen „Verfügbarkeitsgarantien“ vereinbart. Auch „Verfahrensgarantien“ können definiert sein, aber dann werden Systeme in der Regel auch komplett vom Dienstleister errichtet. Um dem Dienstleister einen finanziellen Anreiz zu bieten, ist ein Bonus-Malus-System üblich, das sich an der Einhaltung definierter Kennzahlen orientiert.